Gestern verschickte die Erzdiözese „Aktualisierte Corona-Regeln im Erzbistum Freiburg“. Darin werden zwar weiterhin die regulären Gottesdienste erlaubt, solange (!) die 7-Tage-Inzidenz die 300 vor Ort nicht überschreitet. Aber alle anderen Aktionen seien zu vermeiden, die zu Menschenansammlungen und Kontakten in Kirchenräumen oder im Freien führen können. „Hierzu zählen beispielsweise Krippenführungen, Musik und Texte zur Weihnachtszeit, Abholung von Sternsingertüten etc.“, heißt es dort.

Im PGR hatten wir beschlossen, dass in solchen Ad-hoc-Situationen der PGR-Vorstand sich berät und entscheiden soll. Gestern Abend haben wir das getan und sind zur Entscheidung gekommen, dass wir außer den regulären Gottesdiensten, alle Aktionen vermeiden wollen, die zu größeren Kontakten führen können. Deshalb haben wir die Adventsimpulse am Sonntag um 17.00 Uhr in St. Märgen und die Bußfeier am Sonntag um 19.00 Uhr in St. Peter abgesagt. (Zur Sternsingeraktion wird noch eine eigene Meldung erarbeitet.)

Außerdem teilte Pfr. Friedrich Geyer von der Evangelische Versöhnungsgemeinde mit, dass der Ältestenkreis beschlossen hat, ab sofort bis einschl. 10. Januar keine Gottesdienste anzubieten, was auch für den Weihnachts- und Neujahrsgottesdienst in St. Märgen gilt.
(Pfr. Klemens Armbruster)