von Klemens Armbruster | Mai 16, 2022 | Aktuelles, Corona-News
Das Erzbistum Freiburg hebt zum 17. Mai die verbliebenen Corona-Beschränkungen für Gottesdienste weitestgehend auf.
„An die Stelle verpflichtender Vorgaben treten Empfehlungen, die in der Praxis einen flexiblen Umgang ermöglichen – für die einzelnen Gläubigen wie auch für die Kirchengemeinden, deren generelle Sorgfaltspflichten als Veranstalter natürlich bestehen bleiben. Wer dies möchte, kann Gottesdienste nun wieder durchgängig ohne Maske mitfeiern. Auch die Einhaltung von Abständen wird wieder ganz dem Ermessen der Teilnehmenden und deren freiwilliger wechselseitiger Rücksichtnahme überlassen.“
Hier die Empfehlungen des Liturgiereferats zur Feier der Liturgie.
Aus diesem Grunde werden wir bei uns die Gottesdienste ab dem 17. Mai ohne Maskenpflicht feiern.
Selbstverständlich kann jede und jeder freiwillig eine Maske tragen.
Das ermöglich insgesamt auch wieder die Gottesdienste in den Kapellen auf dem Thurner, in der Glashütte, auf dem Ohmen und im Sägendobel. Hier werden wir nach Pfingsten wieder mit den Gottesdiensten beginnen.
von Klemens Armbruster | Apr. 12, 2022 | Aktuelles, Corona-News
Die Erzdiözese Freiburg hat Maske und Abstand in den Gottesdiensten „empfohlen“, es aber den örtlichen Stiftungsräten überlassen, sich nur für Masken oder nur für Abstand zu entscheiden. In einem Umlaufbeschluss unseres Stiftungsrates kamen wir zur Entscheidung, in unseren Gottesdienst die FFP2-Masken verbindlich zu belassen, aber das Abstandsgebot aufzuheben. Zum Gottesdienstbesuch ist also nur noch der Mund-Nasen-Schutz verpfichtend. (Pfr. Klemens Armbruster)
von Klemens Armbruster | Apr. 8, 2022 | Aktuelles, Corona-News
Die Erzdiözese Freiburg hat am 06.04.2022 neue Regelungen für die Liturgie unter Corona erlassen. Darin heißt es:
„Grundsätzlich wird empfohlen, an den bisherigen Hygienekonzepten für Gottesdienste unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen und das Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) festzuhalten.“
Allerdings eröffnet der Erlass dem Stiftungsrat eigene Entscheidungsvarianten.
Diese werden derzeit vom Stiftungsrat besprochen.
Für den Moment gilt aber noch: Abstände einhalten und Maske tragen.
Hier der neue Liturgie-Erlass.
von Klemens Armbruster | Feb. 23, 2022 | Aktuelles, Corona-News
Die ab heute, 23. Februar 2022, neue Corona-Verordnung sieht in der jetzt gültigen Warnstufe für die Gottesdienste eigentlich nur noch die Maskenpflicht vor.
Doch die Erzdiözese hat dazu folgende Verlautbarung veröffentlicht:
Weiterhin Abstand im Gottesdienst
– 23.02.2022 –
Bei Gottesdiensten im Erzbistum Freiburg ist nach wie vor ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Nicht voneinander getrennt werden Personen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder miteinander in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Gleiches gilt für sonstige Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Für Gottesdienste im Erzbistum Freiburg gelten neben den Regelungen der Corona-VO auch die Bestimmungen der Instruktion zur Feier der Liturgie.
Das Erzbistum Freiburg legt weiterhin großen Wert darauf, dass das Feiern von Gottesdiensten sicher ist und es dort nicht zur Weiterverbreitung von Infektionen kommt.
Deshalb gelten die Bestimmungen der Liturgie-Instruktion weiterhin, so dass bei Gottesdiensten nach wie vor ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
Dies entspricht auch der Corona-VO § 2, wo die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern generell empfohlen wird.
Hier geht es zur Homepage der Erzdiözese Freiburg
von Klemens Armbruster | Feb. 8, 2022 | Aktuelles, Corona-News
Wahrscheinlich hat die Nachricht der Landesregierung schon viele erreicht, dass es keine 3G mehr geben wird, und dass die Verpflichtung, die Daten der Gottesdienstteilnemden zu registrieren, ebenfalls aufgehoben wurde, .
Dienstagnachmittag, 08.02.2022, gab das Erzb. Ordinariat in Freiburg folgendes bekannt:
- Die 3G-Regel für Gottesdienste ab dem 14.02. kommt doch nicht.
- Die Kontaktnachverfolgung entfällt und damit braucht es keine Datenerfassung mehr. Also muss niemand mehr seine Daten aufschreiben und sich registrieren lassen.
- Weiter Bestand haben die Abstandsregel und die Maskenpflicht (FFP2 ab 18 Jahren; Jüngere ab sechs Jahren medizinische Maske). (ka)
Hier die neue Verordnung neue Verordnung in der Übersicht.
von Klemens Armbruster | Jan. 30, 2022 | Corona-News
Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Ab dem 14. Februar 2022 gilt bei Veranstaltungen von Kirchen 3G.
Das bedeutet, dass bei jedem (!) Gottesdienst alle Gottesdienstteilnehmenden nachweisen müssen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Für andere wird es keinen Zugang mehr geben.
Wie wir das aktuell umsetzen werden, wird im Moment noch geklärt.
Wir melden uns wieder, Pfr. Klemens Armbruster
Hier die Verordnung im Überblick (siehe S. 7).