Für jede Seelsorgeeinheit muss gesetzlich vorgeschrieben ein eigenes Infektionsschutzkonzept erarbeitet werden. Dazu gehört u.a. ein Grundriss des Gottesdienstraums, der die Laufwege der Teilnehmenden ausweist, um Abstandsregeln einhalten zu können.
Darin sind gekennzeichnet:
* der Ein-/Ausgang in den Gottesdienstraum.
* die Laufwege beim Betreten bzw. Verlassen des Gottesdienstraums, sowie bei der Kommunionspendung
* der Ort für die Handdesinfektion der Mitfeiernden und des Liturgischen Dienstes.
Hier der Plan für die Pfarrkirche in St. Märgen
Hier der Plan für die Pfarrkirche in St. Peter, der auf zwei Dateien verteilt ist: Kirchenschiff und Altarraum