Die neue „Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg“ vom 19.10.2020 haben weitere Einschränkungen bei den Gottesdiensten zur Folge (vgl. dort § 12).
Das Erzbistum Freiburg veröffentlichte in deren Folge am 21.1.2020 eine erweiterte Fassung ihrer „Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise“. Dabei sind die unter Nr. V auf den Seiten 4 und 5 aufgeführten „Regelungen entsprechend der Pandemiestufen des Landes Baden-Württemberg“ aktuell zu beachten.
Hier kurz zusammengefasst:
1) Von allen Mitfeiernden eines Gottesdienste sind Name, Vorname und Telefonnummer oder Adresse zu erfassen.
2) Während eines ganzen Gottesdienstes sind die Mitfeiernden verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; nicht nur beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraums. Ausnahmen gelten für diejenigen, die in der Liturgie einen Dienst tun, bei dem sie in der Ausübung desselben gehindert werden, oder diejenigen, die grundsätzlich durch ein ärztliches Attest davon befreit sind.
3) Gemeindegesang, der bisher in kurzen Wechselgesängen möglich war, ist ab sofort nicht mehr möglich. Nur Kantoren- und Scholagesang und der Einsatz von Instrumentalisten ist möglich.
4) Für Gottesdienste im Freien sind bis zu 500 Personen und bei Beerdigungen auf Friedhöfen bis zu 100 Personen möglich.
Für die Datenerfassung der Gottesdienstteilnehmenden liegen in den Kirchen jeweils ein Formular aus, auf dem Name mit Telefonnummer oder Adresse einzutragen ist und mit der Schrift nach unten in ein Sammelkörben gelegt wird. Optimal ist, wenn man schon vor einem Gottesdienst zuhause die Liste zur Datenerfassung herunterlädt (siehe unten) und diese bereits aufgefüllt zum jeweiligen Gottesdienst mitbringt. Das verkürzt für alle die Zeit vor dem Gottesdienst.