Die Landesregierung schreibt heute, 11.12.2020: „Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.“ Die Landesregierung schreibt weiter: „Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren. Ab Samstag, 12. Dezember 2020, ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.“ Zu diesen triftigen Gründen gehört auch der „Besuch von religiösen Veranstaltungen.“

Wenn unsere Gottesdienste am Abend um 19.00 Uhr beginnen, gibt es kein Problem, wenn man von diesen erst nach 20.00 Uhr nach Hause kommt. Dessen ungeachtet werden wir versuchen, die Gottesdienste bis um 19.45 Uhr beendet zu haben. (Pfr. Klemens Armbruster)

Hier geht es zur neuen Verordnung der Landesregierung. Der zitierte Passus zu den „triftigen Gründen“ findet sich dort auf S. 2.