Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Ab dem 14. Februar 2022 gilt bei Veranstaltungen von Kirchen 3G.
Das bedeutet, dass bei jedem (!) Gottesdienst alle Gottesdienstteilnehmenden nachweisen müssen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Für andere wird es keinen Zugang mehr geben.

Wie wir das aktuell umsetzen werden, wird im Moment noch geklärt.
Wir melden uns wieder, Pfr. Klemens Armbruster

Hier die Verordnung im Überblick (siehe S. 7).