Sowohl das Kultusministerium Baden Württemberg wie auch
Erzbischof Stephan Burger haben diese Woche ihre
„Neuregelungen für religiöse Veranstaltungen“ (Kultusministerium) bzw. ihre
„Neufassung der Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise“ (Erzbischöfliches Ordinariat) veröffentlicht.
Im Wesentlichen ändert sich nichts.
Die Daten der Teilnehmenden bei Gottesdiensten müssen erfasst werden.
Der Abstand muss eingehalten und der Mund-Nase-Schutz aufbehalten werden.
Der Gemeindegesang ist erlaubt.
Wichtige Einzelheiten sind vor allem der „Instruktion zur Feier der Liturgie“ zu entnehmen. (ka)