Zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der geltenden Fassung und den einschlägigen Verordnungen der Ministerien erging am 1. Juli folgender Anwendungserlass zur Feier von Gottesdiensten in der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht worden.

  • Neu ist darin, dass das Führen einer Teilnehmerliste bei Gottesdiensten und das Aufbewahren derselben zur etwaigen Nachverfolgung der Mitfeiernden nicht mehr vorgesehen ist.
  • Auf das Singen von Gemeindeliedern wird weiterhin verzichtet. Aber liturgische Wechselgesänge können in verhaltenem Maß gesungen werden. Am vergangenen Wochenende hatte dies für viele eine befreiende Wirkung.
  • Die Abstandsregeln von 2 m nach allen Seiten gelten weiterhin. Aber wenn regelmäßig Gläubige abgewiesen werden müssten, kann der Mindestabstand von 2 m auf bis zu 1,5 m verringert werden.
  • Der Kommunionempfang entspannt sich. Keine Mund-Nase-Schutz mehr und es genügt bei den Kommunionspendern, wenn sie vorher ihre Hände desinfizieren. In der Zwischenzeit verwenden wir nur geruchsfreie Desinfektionsmittel.

Hier geht es zum vollständigen Text der Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise.