Die ab heute, 23. Februar 2022, neue Corona-Verordnung sieht in der jetzt gültigen Warnstufe für die Gottesdienste eigentlich nur noch die Maskenpflicht vor.

Doch die Erzdiözese hat dazu folgende Verlautbarung veröffentlicht:

Weiterhin Abstand im Gottesdienst
– 23.02.2022 – 
Bei Gottesdiensten im Erzbistum Freiburg ist nach wie vor ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Nicht voneinander getrennt werden Personen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder miteinander in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Gleiches gilt für sonstige Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Für Gottesdienste im Erzbistum Freiburg gelten neben den Regelungen der Corona-VO auch die Bestimmungen der Instruktion zur Feier der Liturgie.
Das Erzbistum Freiburg legt weiterhin großen Wert darauf, dass das Feiern von Gottesdiensten sicher ist und es dort nicht zur Weiterverbreitung von Infektionen kommt.
Deshalb gelten die Bestimmungen der Liturgie-Instruktion weiterhin, so dass bei Gottesdiensten nach wie vor ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
Dies entspricht auch der Corona-VO § 2, wo die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern generell empfohlen wird.

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