„Seit Beginn im Jahr 1959 haben die Sternsinger insgesamt eine Milliarde Euro gesammelt“, so schreibt das Kindermissionswerk, die die Trägerorganisation der Deutschen Bischofskonferenz ist. Eine großartige Idee: „Kinder helfen Kindern“. Das heißt aber: „Alle in den Pfarreien gesammelten Spenden müssen ans Kindermissionswerk überwiesen werden. So hat es die Deutsche Bischofskonferenz in der ‚Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen‘ eindeutig festgelegt. Da das Sternsingen gesetzlich geschützt ist, gilt diese Regelung auch aus spenden- und finanzrechtlicher Sicht.“ Das heißt, was gesammelt wird, gehört per Gesetz dem Kindermissionswerk.
Aus finanzrechtlicher Sicht gehören auch die finanziellen Geschenke, welche die Kinder persönlich im Rahmen der Sternsingeraktion bekommen, zur Sternsingeraktion und müssen ebenso abgeführt werden. Deswegen müssen die Geldgeschenke für die Kinder, die als Sternsinger unterwegs sind, von der offiziellen Sternsingeraktion abgetrennt werden.
Wir tun dies auf folgende Weise: Ab dem 12. Dezember werden in den Pfarrkirchen Spendenkässle aufgestellt. Das Geld, das in diese Kässle geworfen wird, ist für die Kinder unserer Gemeinden gedacht, die als Sternsinger gekleidet von Haus zu Haus ziehen. Das Geld, das Sie an Ihrer Haustüre für die Sternsinger-Aktion geben, wird ganz der offiziellen Sternsinger-Aktion „Kinder helfen Kindern“ zugeführt. Was in der Kirche eingeworfen wird, gehört unseren Sternsingern. So haben wir es bereits 2020 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Pfarrgemeinderat beraten und umgesetzt. (ka)