In der Pfarrgemeinderatsitzung vom 16. September 2024 wurde der im Stiftungsrat beratene und abschließend der vom Erzbischöflichen Ordinariat genehmigte Haushalt einstimmig angenommen. Zur endgültigen Annahme muss dieser öffentlich ausliegen.
Dies geschieht in der Zeit vom 14.10. bis 28.10.2024.
In der Woche vom 14.10. bis 18.10 liegt der Haushaltsplan im Pfarrbüro St. Peter und
in der Woche vom 21.10. bis 25.10. im Pfarrbüro St. Märgen öffentlich zur Einsicht aus.
Zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Pfarrbüros kann dieser jederzeit dort eingesehen werden.
Pfr. Klemens Armbruster