Der Direktor des Geistlichen Zentrums hier in St. Peter, Ekkehart Bechinger, begrüßt uns und führt uns in die historische Bibliothek der ehemaligen Benediktinerabtei ein. Bezirkskantor Johannes Götz spielt an der Truhenorgel und Prof. Dr. Hans-Otto Mühleisen, den besten Kenner des Hauses, führt uns durch die Bibliothek.
In diesen Wochen, wo alles geschlossen hat, erschließt uns dieses Video eines der größten Schätze hier in St. Peter. Zum Videoclip
Ab dem Wochenende 16. und 17. Mai werden in den beiden Pfarrkirchen wieder Gottesdienste gefeiert werden. Am Samstag, 16. Mai, um 19.00 Uhr in St. Märgen; am Sonntag, 17. Mai, um 10.00 Uhr in St. Peter. So wird es bis auf weiteres im Wechsel an den Wochenende weitergehen. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt findet um 10.00 Uhr in St. Märgen statt und an Fronleichnam um 10.00 Uhr in St. Peter. An Pfingstsamstag wird um 19.00 Uhr in St. Peter, am Pfingstsonntag um 09.00 Uhr in St. Peter und um 10.30 Uhr in St. Märgen Gottesdienst sein. An Pfingstmontag um 19.00 Uhr in St. Märgen.
Für diese Gottesdienste musste ein Infektionsschutzkonzept erstellt werden, das uns alle vor eine neue Situation stellt und von uns allen Einschränkungen abverlangt. Wo nötig, werden wir Veränderungen vornehmen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, dass alle nach allen Seiten 2 m Mindestabstand zu halten haben, beträgt die erlaubte Höchstzahl der Mitfeiernden in St. Märgen 36, in St. Peter 40 Personen.
Da Familien und Ehepaare ohne Abstand teilnehmen können, wird es zu einer größeren Anzahl teilnehmender Personen kommen. Sie müssen allerdings zeitgleich kommen. Familien können in St. Märgen eine Anzahl von 5, in St. Peter von 4 Personen umfassen. Sie sitzen jeweils in der Mitte der Bank.
Zum Gottesdienst muss man sich namentlich telefonisch anmelden. Am Freitag vor dem Wochenende ruft man in der Zeit zwischen 09.30 Uhr und 11.00 Uhr unter der Sondernummer an. Für die Gottesdienste in St. Märgen meldet man sich in St. Märgen unter Tel.: 07669 / 91 03 50 und für die Gottesdienste in St. Peter unter Tel.: 07660/ 930 11 20 an.
Am Kircheneingang stehen jeweils Ordner, die Ihnen die Wege weisen.
Wir bitten Sie, die Markierungen in der Kirche unbedingt zu beachten und den Weisungen unserer Ordner/ innen zu folgen, damit der notwendige Abstand (2 m) zwischen den Personen zu jeder Zeit gewahrt werden kann. Dies gilt auch für Laufwege durch den Kirchenraum vor, während und nach einem Gottesdienst. Vor dem Gottesdienst füllen wir die Bänke von vorne. Am Ende des Gottesdienstes beginnen die letzten Bänke zuerst, sich zu leeren.
Es wird empfohlen, während des Aufenthalts in der Kirche eine Alltagsmaske, einen Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase zu tragen.
Gerne können Sie vor und nach dem Gottesdienst die bereitgestellten Möglichkeiten zur Handdesinfektion nutzen. Die Weihwasserbecken bleiben weiter leer.
Bitte benutzen Sie für Ihre Gebete Ihr eigenes Gotteslob. Gemeinsames Singen ist aber nicht möglich.
Ihre Kollekte wird am Ausgang erbeten. Hierzu stehen Körbe bereit.
Beim Friedensgruß verzichten wir weiterhinauf Handschlag, Umarmen, usw.
Bei der Kommunionausteilung muss unbedingt jederzeit der Mindestabstand von 2 m zu den Mitfeiernden eingehalten werden. Die Austeilung erfolgt stumm ohne „Der Leib Christi Amen“ und ausschließlich in Form der Handkommunion. Mundkommunion ist nicht möglich. Bei der Kommunionausteilung darf es zu keiner Berührung kommen. Deshalb soll, wer zur Kommunion geht, beide Hände wie eine geöffnete Schale hinhalten, in die die Hostie abgelegt wird.
Kinder und Erwachsene, die zur Kommunion hinzutreten, aber keine Hostie empfangen, werden ohne Berührung gesegnet.
Personen mit Krankheitssymptomen können an der Feier des Gottesdienstes nicht teilnehmen.
Wir bitten um Verständnis, für diese Art den Gottesdienst zu feiern. Der Vorstand des Pfarrgemeinderates und Eva Maria Asal, Klemens Armbruster
Unser ehemaliger Messnervertreter in St. Märgen, Klaus Ortlieb, ist am 2. Mai verstorben. Viele Jahre hatte er bis Sommer 2015 die Mesnervertretung in St. Märgen inne. Wir danken ihm für seine freundliche Art und Weise, wie er diesen Dienst still und konzentriert ausgeübt hat. Wenn es seine Gesundheit zuließ, kam er von Hofsgrund und besuchte St. Märgen immer wieder gerne mit seinem kleinen Hund.
Pfr. Klemens Armbruster Zur Todesanzeige
Ab Freitag, 8. Mai, öffnen wir wieder unsere Bücherei unter Einhaltung der üblichen Corona-Schutzmaßnahmen:
Mindestabstand 1.5 m, beschränkte Personenzahl pro Raum, „Einbahnverkehr“.
Wir bitten alle Gäste, einen Mundschutz zu tragen.
Auch unsere Öffnungszeiten haben sich geändert. Wir sind jetzt immer freitags von 15:00 – 17:00 Uhr und samstags von 18:00 – 19:00 Uhr für euch da.
Nachdem durch die Behörden öffentliche Gottesdienste wieder erlaubt sind, haben sich am Dienstagabend, 5.Mai 2020, Maria Löffler-Hog, Andreas Scherer, Eva Maria Asal und Klemens Armbruster zu einer PGR- Vorstandsitzung getroffen. Sie haben die Situation in St. Märgen und St. Peter angeschaut und beschlossen: „Wir starten mit den öffentlichen Gottesdiensten wieder am Wochenende 16./17. Mai. Es hat sich gezeigt, dass es eine ganze Menge neuer Aspekte zum Hygienekonzept gibt, die erst organisatorisch geklärt werden müssen. Auch die Art und Weise der Veröffentlichung braucht seine Zeit.“
Zunächst wird eine Gesamtliste der Organisation erstellt und einzelne Personen und den Gruppierungen angefragt. (ka)
Die Diözesanleitung informiert: In einem Gespräch zwischen den Bischöfen der katholischen Diözesen und der evangelischen Landeskirchen Baden-Württembergs und Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist am Dienstag (28.04.) Einigkeit über die Bedingungen erzielt worden, unter denen zukünftig unter Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Zunächst sollen nun noch die Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag (30.04.) abgewartet werden, bevor seitens der Landesregierung zum Wochenende die entsprechenden Bestimmungen veröffentlicht werden. Das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg wird Anfang der nächsten Woche entsprechende Empfehlungen an die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden aussprechen und bekanntmachen.