In unserem Landkreis Breisgau Hochschwarzwald haben wir inzwischen eine sieben Tage Inzidenz von unter 50, siehe Erklärung des Landratsamtes.
Damit verbunden ist die Aufhebung der Pflicht, eine gottesdienstliche Veranstaltung spätestens zwei Tage vorher bei den Behörden anmelden und anzeigen zu müssen.
Trotzdem müssen sich die Gottesdienstteilnehmenden registrieren lassen.
Die offiziell angefragte Auskunft lautet: vorherige Anmeldung nein, Registrierung ja.

Deshalb lassen wir unsere Online-Anmeldung weiter freigeschaltet, so dass sich auf diesem Wege Gottesdienstteilnehmenden registrieren können.
Wer online seine Daten eigegeben hat, muss beim Eintritt in die Kirche kein Datenblatt mehr ausfüllen.
Alle anderen müssen beim Eintritt in die Kirche ihr Datenblatt ausfüllen.
Oder man lädt sich hier das Datenblatt herunter und bringt es ausgefüllt mit. (ka)