Im Gebiet unseres Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gelten seit Samstag, 15. Mai 2021, die Maßnahmen der Öffnungsstufe 1. In der Zwischenzeit liegen wir seit einigen Tagen unter dem Inzidenzwert von 50 (siehe unten Erklärung des Landratsamtes). Aus der Übersicht (siehe unten), was wann wie geöffnet werden kann, ist ersichtlich, dass u.a. unsere Bücherei wieder normal geöffnet werden können
Für unsere Gottesdienste bedeutet dies, dass wir bis auf weiteres nicht mehr verpflichtet sind, mit Anmeldungen zu den Gottesdiensten zu arbeiten. Dies hat allerdings nicht nur Vorteile. Denn durch die zwei Tage zuvor erfolgte Anmeldung konnte die Verteilung der Plätze vorher geplant werden. Ohne vorherige Anmeldung kann es vor allem in St. Märgen zu Engpässen kommen. Deswegen bitten wir darum, nicht erst kurz vor knapp zum Gottesdienst zu kommen.
Maskentragen und Abstandhalten, sowie die Einhaltung der Höchstgrenzen in den Kirchen und Büchereien bleiben trotzdem gültig.
Wenn wir in den nächsten vierzehn Tagen weiterhin unter der Inzidenzzahl von unter 100 bleiben, können wir ab dem Wochenende 29./30. Mai auch wieder singen.
Was wird das für eine Befreiung sein! (ka)
Hier geht es zur Übersicht der Corona-Regeln mit Stufenplan für Öffnungsschritte.
Hier geht es zur Übersicht, was wann wie geöffnet werden kann.
Hier geht es zur Erklärung des Landratsamtes zur 50ziger Inzidenz.
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