Das Erzbistum Freiburg hat einige „Liturgische Hinweise“ veröffentlicht, wie die besonderen Gottesdienste an Palmsonntag, in der Karwoche und über Ostern zu gestalten sind.
Hier geht es zu den „Liturgischen Hinweisen“.

Dass es sich nur um liturgische Hinweise handelt, liegt daran dass die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur religiöse Veranstaltungen ermöglicht, die tatsächlich Gottesdienste sind oder Trauerfeiern und andere liturgische Handlungen.
Präsenz-Gruppenstunden zur Vorbereitung auf Ostern und die Erstkommunion, Katechesen, Besinnungstage, Exerzitien oder ähnliches sind nicht möglich.
Hier die aktuelle Corona-Verordnung des Landes  Baden-Württemberg, die seit Montag, 08.03.2021, gelten.