Seit dem 25. Januar gelten neue Verordnungen für die Gottesdienste, die bei uns schon umgesetzt sind.
Hier das neue Schreiben der Landesregierung an die Religionsgemeinschaften.
Hier die Erklärung dazu von Erzbischof Stephan.
In der Regelung des Landes heißt es: „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage zuvor gegenüber den Ortspolizeibehörden anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden“. Diese generellen Absprachen wurden mit den beiden zuständigen Rathäuser getroffen, mit denen wir im übrigen immer im guten und einvernehmlichen Kontakt sind. Vor allem werden unsere Gottesdienste über unsere unterschiedlichen Medien wie Klosterschlüssel, Homepage und Gemeindeblätter immer schon frühzeitig bekannt gegeben.
Unsere Anmeldepraktiken und deren Dokumentation haben sich bewährt.
Ordnerdienste sind zu den größeren Wochenendgottesdiensten eingeteilt. (So praktizieren es übrigens nicht nur die katholischen Gemeinden unserer Erzdiözese.)
Während der Gottesdienste ist eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standards) zu tragen.
Für Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren ist auch eine nicht-medizinische Alltagsmaske zulässig.
Wer einen liturgischen Dienst ausübt, kann dazu die Maske abnehmen.(ka)