Abgesagt – Adventsimpuls, Bußfeier, evangelische Gottesdienste

Gestern verschickte die Erzdiözese „Aktualisierte Corona-Regeln im Erzbistum Freiburg“. Darin werden zwar weiterhin die regulären Gottesdienste erlaubt, solange (!) die 7-Tage-Inzidenz die 300 vor Ort nicht überschreitet. Aber alle anderen Aktionen seien zu vermeiden, die zu Menschenansammlungen und Kontakten in Kirchenräumen oder im Freien führen können. „Hierzu zählen beispielsweise Krippenführungen, Musik und Texte zur Weihnachtszeit, Abholung von Sternsingertüten etc.“, heißt es dort.

Im PGR hatten wir beschlossen, dass in solchen Ad-hoc-Situationen der PGR-Vorstand sich berät und entscheiden soll. Gestern Abend haben wir das getan und sind zur Entscheidung gekommen, dass wir außer den regulären Gottesdiensten, alle Aktionen vermeiden wollen, die zu größeren Kontakten führen können. Deshalb haben wir die Adventsimpulse am Sonntag um 17.00 Uhr in St. Märgen und die Bußfeier am Sonntag um 19.00 Uhr in St. Peter abgesagt. (Zur Sternsingeraktion wird noch eine eigene Meldung erarbeitet.)

Außerdem teilte Pfr. Friedrich Geyer von der Evangelische Versöhnungsgemeinde mit, dass der Ältestenkreis beschlossen hat, ab sofort bis einschl. 10. Januar keine Gottesdienste anzubieten, was auch für den Weihnachts- und Neujahrsgottesdienst in St. Märgen gilt.
(Pfr. Klemens Armbruster)

Abgesagt – Kein Impuls zum Öffnen des Adventsfensters

Die Verantwortung für die Öffnung der Adventsfenster an den vier Samstagen im Advent liegt beim Gemeindeteam St. Peter. Nach intensiven Gesprächen wurde aktuell beschlossen, den Impuls in der Kirche zur Öffnung des 4. Adventsfensters am 19.12. um 18.10 Uhr abzusagen. Nachdem in der St. Petermer Grundschule ganze Klassen wegen Corona geschlossen und in Quarantäne geschickt wurden, war es nicht mehr verantwortbar eine Veranstaltung anzubieten, die sich gerade an Kinder mit ihren Eltern und Großeltern richtet. Das Adventsfenster wird zwar geöffnet, aber die Einladung in die Kirche mit Musik und besinnlichen Texten entfällt.
Hinzu kam aktuell (heute 18.12. ca. 13.00 Uhr) eine neue Verordnung der Erzdiözese, wonach „alle Aktionen zu vermeiden [sind], die zu Menschenansammlungen und Kontakten außerhalb der Feier der Gottesdienste in Kirchenräumen und im Freien führen können. Hierzu zählen beispielsweise […] Musik und Texte zur Weihnachtszeit […].“

Den Verlauf des Impulses für den 4. Advent findet Ihr hier. Der Text der Geschichte „Die vier Lichter des Hirten Simon“ findet sich hier.
Dazu die beiden Lieder:  
Wir sagen euch an den lieben Advent: hier der Text und hier gesungen.
Möge die Straße uns zusammenführen: hier der Text und hier gesungen.
Hier die Karte, die wir ausgeteilt hätten. (ka)

Einstimmung auf Weihnachten an Hl. Abend abgesagt – Neu: Videoclip für Hl. Abend

Schweren Herzens und nach verschiedenen Gesprächen sagen wir die „Einstimmung auf Weihnachten an Hl. Abend“ ab.
Dies betrifft die Veranstaltungen um 16.00 Uhr auf dem Klosterhof in St. Peter, um 16.00 Uhr in der Glashütte vor der Kapelle und um 17.00 Uhr auf dem Augustinerplatz in St. Märgen.
Wenn die Menschen im Land aufgefordert sind, „ihre sozialen Kontakte wo immer möglich zu reduzieren und das Haus nur aus triftigem Grund zu verlassen“, dann würde unsere offene Veranstaltung – trotz eines Hygieneschutzkonzeptes – dem zuwiderlaufen.
„In dieser Situation, so heißt es in der Verordnung der Erzdiözese, „sind Verantwortung und Augenmaß das Gebot der Stunde. Wir müssen alles tun, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Rückkehr zu einem normalen Leben zu ermöglichen.“ Begegnungen vermeiden, heißt die Losung.

Als kleine Alternative dazu, werden wir zu Hl. Abend einen kurzen Videoclip (ca. 10 Min) drehen und diesen am Hl. Abend freischalten. Dieser wird wie die Elemente der „Einstimmung auf Weihnachten“ wie die Weihnachtslieder, das Weihnachtsevangelium und den Weihnachtssegen beinhalten.
Eine Anregung, wie man zuhause den Hl. Abend gestalten kann, findet man hier unter dem Motto „Anders Weinachten feiern“, erarbeitet von der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche Baden.

Die Ausgangsituation für die Weihnachtsgottesdienste in den beiden Pfarrkirchen sind andere. Deshalb können die beiden Christmetten um 17.30 Uhr in St. Märgen und um 22.00 Uhr in St. Peter stattfinden.
(Pfr. Klemens Armbruster)

Die neuen Coronaverordnungen vom Land und der Erzdiözese

Erst in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch veröffentlichte das Land Baden-Württemberg seine neue Corona-Verordnung. Die Maßgaben der Erzdiözese gab es am Dienstag schon. Beide sind hier zugänglich unter Landesverordnung und Diözesanverordnung. (ka)

Des Weiteren wurden noch zwei Beiträge des Landes hinzugefügt: die Begründung des Landes zur neuen Landesverordnung und eine Übersicht der Verordnungen alles auf einen Blick.