Segnung des Agathabrotes

Am Freitagmorgen, 5. Februar 2021, findet in den beiden Pfarrkirchen St. Märgen und St. Peter jeweils um 8.00 Uhr der Gottesdienst zur Ehren der Hl. Agatha statt. Dabei wird auch wieder die traditionelle Segnung des Agathabrotes ein Bestandteil sein. Dieses Jahr allerdings unter Corona-Bedingungen. Das bedeutet, dass die Brote jeweils in eine Papier- oder Stofftüte eingepackt bleiben und an den üblichen Stellen in der Kirche abgelegt werden. Brote, die in einem Korb hingestellt werden, müssen mit einem Tuch abgedeckt sein. Dem Hygienekonzept entsprechend müssen also alle Brote, die zur Segnung gebracht werden, so abgesichert sein, dass sie während der liturgischen Handlung selbst nicht mit Aerosolen in Berührung kommen können. (ka)

Erich Krieger hat für St. Märgen einen Artikel in der BZ veröffentlicht, den man hier nachlesen kann.

Zweiter „Lobpreis am Abend“ 2021

Der zweite „Lobpreis am Abend“ 2021 findet am Montag, 1. Februar, um 18:30 Uhr im Chorraum der Pfarrkirche St. Peter statt.
Lobpreismusik, Texte, Gebete, Fürbitten, Stille sind die Elemente des Abends.
Dauer ca. 45 Minuten.
Der Lobpreis wird Corona-konform gestaltet.

Es laden ein der Hauskreis von Alfred und Lucia Schwär, sowie Gerhard Kniebühler und Anne Rieß.

Blasiussegen 2021

In diesem Jahr wird der der Blasiussegen in St. Peter am Samstagabend, 30. Januar, im Gottesdienst um 19.00 Uhr, in St. Märgen am Sonntagmorgen, 31. Januar, um 10.00 Uhr und am Dienstag, 2. Februar, nochmals in St. Peter um 19.00 Uhr am Ende der Messfeier Weise erteilt:
Zunächst wird der Blasiussegen der ganzen Gemeinde laut vernehmlich gemeinsam vom Altar aus zugesprochen.
Anschließend wird der Einzelblasiussegen schweigend mit den beiden gekreuzten Kerzen und dem Kreuzzeichen gespendet. Jeder Einzelne tritt mit Abstand – wie beim Kommunionempfang – vor den Spender. Dabei tragen sowohl der Spender als auch der Empfänger verpflichtend eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Die Nachfolgenden halten ebenso den Abstand von 1,5 Meter ein. (ka)

Zur neuen Corona-Verordnung für die Kirchen und Religionsgemeinschaften

Seit dem 25. Januar gelten neue Verordnungen für die Gottesdienste, die bei uns schon umgesetzt sind.
Hier das neue Schreiben der Landesregierung an die Religionsgemeinschaften.
Hier die Erklärung dazu von Erzbischof Stephan. 

In der Regelung des Landes heißt es: „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage zuvor gegenüber den Ortspolizeibehörden anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden“. Diese generellen Absprachen wurden mit den beiden zuständigen Rathäuser getroffen, mit denen wir im übrigen immer im guten und einvernehmlichen Kontakt sind. Vor allem werden unsere Gottesdienste über unsere unterschiedlichen Medien wie Klosterschlüssel, Homepage und Gemeindeblätter immer schon frühzeitig bekannt gegeben.
Unsere Anmeldepraktiken und deren Dokumentation haben sich bewährt.
Ordnerdienste sind zu den größeren Wochenendgottesdiensten eingeteilt. (So praktizieren es übrigens nicht nur die katholischen Gemeinden unserer Erzdiözese.)
Während der Gottesdienste ist eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standards) zu tragen.
Für Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren ist auch eine nicht-medizinische Alltagsmaske zulässig.
Wer einen liturgischen Dienst ausübt, kann dazu die Maske abnehmen.(ka) 

Teil II: „Einfach essen nicht vergessen“

Am heutigen Sonntag verteilte das Gemeindeteam St. Peter nach dem Sonntagsgottesdienst – hygieneschutzkonzeptkonform – eine Banane.
Denn normalerweise wäre nach dem Gottesdienst traditionell das „Einfach essen“ im Pfarrheim gewesen.
Aufgrund der nach Anmeldeschluss absehbaren großen Beteiligung am Gottesdienst musste Nicole Ketterer (siehe Fotos) nochmals Bananen nachkaufen.
Die Aktion kam gut an. Auch wenn einige Wenige, die spät erst die Kirchen verlassen hatten, dann doch noch leer ausgingen.
Dem Gemeindeteam St. Peter ein Dankeschön. (ka)