Neueste Verordnungen zu Gottesdiensten in Coronazeiten

Das Land hat am 16. Dezember Änderungen in der Verordnung über infektionsschützende Maß-nahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) für die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften veröffentlich. Der Text findet sich hier.

Die Erzdiözese Freiburg hat am 18. Dezember ein Schreiben u.a. an die Leiter der
Seelsorgeeinheiten gerichtet aktualisierten Corona Regeln für Weihnachten. Der Text findet sich hier.
(ka) 

Abgesagt – Adventsimpuls, Bußfeier, evangelische Gottesdienste

Gestern verschickte die Erzdiözese „Aktualisierte Corona-Regeln im Erzbistum Freiburg“. Darin werden zwar weiterhin die regulären Gottesdienste erlaubt, solange (!) die 7-Tage-Inzidenz die 300 vor Ort nicht überschreitet. Aber alle anderen Aktionen seien zu vermeiden, die zu Menschenansammlungen und Kontakten in Kirchenräumen oder im Freien führen können. „Hierzu zählen beispielsweise Krippenführungen, Musik und Texte zur Weihnachtszeit, Abholung von Sternsingertüten etc.“, heißt es dort.

Im PGR hatten wir beschlossen, dass in solchen Ad-hoc-Situationen der PGR-Vorstand sich berät und entscheiden soll. Gestern Abend haben wir das getan und sind zur Entscheidung gekommen, dass wir außer den regulären Gottesdiensten, alle Aktionen vermeiden wollen, die zu größeren Kontakten führen können. Deshalb haben wir die Adventsimpulse am Sonntag um 17.00 Uhr in St. Märgen und die Bußfeier am Sonntag um 19.00 Uhr in St. Peter abgesagt. (Zur Sternsingeraktion wird noch eine eigene Meldung erarbeitet.)

Außerdem teilte Pfr. Friedrich Geyer von der Evangelische Versöhnungsgemeinde mit, dass der Ältestenkreis beschlossen hat, ab sofort bis einschl. 10. Januar keine Gottesdienste anzubieten, was auch für den Weihnachts- und Neujahrsgottesdienst in St. Märgen gilt.
(Pfr. Klemens Armbruster)

Die neuen Coronaverordnungen vom Land und der Erzdiözese

Erst in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch veröffentlichte das Land Baden-Württemberg seine neue Corona-Verordnung. Die Maßgaben der Erzdiözese gab es am Dienstag schon. Beide sind hier zugänglich unter Landesverordnung und Diözesanverordnung. (ka)

Des Weiteren wurden noch zwei Beiträge des Landes hinzugefügt: die Begründung des Landes zur neuen Landesverordnung und eine Übersicht der Verordnungen alles auf einen Blick.

Der Adventsgottesdienst der kfd und der Seniorengruppe Spätsommer abgesagt

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Angesicht der Entwicklungen der Corona-Pandemie wurde der Adventsgottesdienst der kfd und der Seniorengruppe Spätsommer abgesagt. Vor allem weil ganz unterschiedliche Personengruppen zusammenkämen – Seniorinnen und Senioren mit Frauen der kfd, die in Corona-sensiblen Arbeitsverhältnissen stehen – ist eine besondere Gefährdungslage gegeben. Deshalb entschieden sich die Verantwortlichen unten den gegebenen Umständen den Adventsgottesdienst der kfd und der Seniorengruppe Spätsommer am Freitag, 18.12., um 14.30 Uhr in St. Peter abzusagen. (Pfr. Klemens Armbruster)

Gottesdienstende bei den Ausgangsbeschränkungen ab dem 12. Dezember

Die Landesregierung schreibt heute, 11.12.2020: „Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.“ Die Landesregierung schreibt weiter: „Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren. Ab Samstag, 12. Dezember 2020, ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.“ Zu diesen triftigen Gründen gehört auch der „Besuch von religiösen Veranstaltungen.“

Wenn unsere Gottesdienste am Abend um 19.00 Uhr beginnen, gibt es kein Problem, wenn man von diesen erst nach 20.00 Uhr nach Hause kommt. Dessen ungeachtet werden wir versuchen, die Gottesdienste bis um 19.45 Uhr beendet zu haben. (Pfr. Klemens Armbruster)

Hier geht es zur neuen Verordnung der Landesregierung. Der zitierte Passus zu den „triftigen Gründen“ findet sich dort auf S. 2.

Volkstrauertag 2020 findet in aller Stille statt

Bedingt durch die Corona-Pandemie wird es wie anderenorts auch am diesjährigen Volkstrauertag 14./15. November 2020 in St. Märgen und St. Peter keine öffentliche Gedenkfeier geben. In Stellvertretung aller Bürgerinnen und Bürger werden unsere Bürgermeister Manfred Kreutz, St. Märgen, und Rudolf Schuler, St. Peter, zusammen mit Pfarrer Armbruster auf den beiden Friedhöfen in aller Stille einen Kranz zum Gedenken niederlegen.

Zum diesjährigen Themenschwerpunkt – dem Kriegsende vor 75 Jahren in Europa – gibt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge eine Handreichung heraus. Sie enthält ein Vielfalt von Texten mit Hintergrundinformationen und mit praktischen Hinweisen Volkstrauertag 2020.

Zum eigenen Einstimmen findet sich der offiziell gesprochene Text zum Totengedenken des Bundespräsidenten hier.