Änderung der Corona-Verordnung für die Kirchen – und weitere aktuelle Dokumente

Am 2. November 2020 wurde die Änderung der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) u.a. für die Kirchen zum 2. November 2020 veröffentlicht.
Dieses Dokument kann hier angeklickt werden.

Dazu haben die vier Bischöfe hier im Südwesten ein Statement zur aktuellen Pandemie-Lage veröffentlicht.
Dieses Dokument kann hier angeklickt werden.

Die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung“
findet sich hier.
Die „Begründung zu den wesentlichen Eckpunkten“ dieser Verordnung kann man hier anklicken.

Formular zur Datenerfassung von Gottesdienstteilnehmenden online

Derzeit sind von allen Mitfeiernden eines Gottesdienstes Name, Vorname und Telefonnummer oder Adresse zu erfassen. Zu dieser Datenerfassung der Gottesdienstteilnehmenden liegen in den Kirchen auf sogenannten Bistrotischen Formulare aus, auf denen der Name mit Telefonnummer oder Adresse einzutragen ist. Die ausgefüllten Formulare sind dann mit der Schrift nach unten in den Sammelkorb zu leben.

Um den Ablauf am Kircheneingang zu beschleunigen empfiehlt es sich, schon vor einer Gottesdienstteilnahme zuhause die Liste zur Datenerfassung herunter zu laden, diese zuhause ausfüllen und zum jeweiligen Gottesdienst dann mitzubringen. Das verkürzt für alle die Zeit vor dem Gottesdienst.

Beim Ausfüllen des Formulars jeweils die graue Fläche antippen.

Hier kann man das Formular zur Datenerfassung herunterladen.

„Keine Einschränkung von Gottesdiensten“

Auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg wurde folgende Mitteilung heute veröffentlich:

29.10.2020 –  Lockdown ohne Verschärfungen für Kirchen
Durch einen Beschluss der Bundesregierung vom 28. Oktober gelten ab dem 2. November 2020 weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gottesdienste sind im Rahmen der bisherigen Regelungen jedoch weiter möglich.
Bund und Länder planen offenbar keine Verschärfungen von Corona-Bestimmungen für Gottesdienste. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Mittwochabend bei der Verkündung der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie:Wir haben zu den Gottesdiensten keine Verschärfungen gemacht, weisen aber darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen.“ Es sei nicht als angemessen erschienen, hier die Regeln zu verschärfen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verwies darauf, dass Religions- und Versammlungsfreiheit besonders sensible und wichtige Grundrechte seien.
In einer ersten Reaktion sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, er sei „dankbar, dass Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygieneauflagen weiter stattfinden können“. Gleichzeitig rief der Limburger Bischof dringend dazu auf, sich angesichts der Pandemie vorsichtig zu verhalten und das neue Regelwerk auch in kirchlichen Zusammenhängen einzuhalten. Die Maßnahmen seien „notwendig“. Gleichzeitig brauche es ein Höchstmaß an Eigenverantwortung und Solidarität der Menschen. 
Merkel und die Ministerpräsidenten hatten bei einer gemeinsamen Online-Konferenz wegen der Corona-Pandemie weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Die Bundeskanzlerin sagte, es sei „ein schwerer Tag“, weil alle wüssten, „was wir den Menschen zumuten“. Es soll harte Auflagen vor allem im Freizeitbereich geben, während das Wirtschaftsleben intakt bleiben sowie Schulen und Kitas offen bleiben sollen.

Die Bundeskanzlerin stellte klar,  dass die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.
Eine schnelle Übersicht zu den Maßnahmen finden Sie hier.

 

Aktuelle einschränkende Regelungen für die Gottesdienste

Die neue „Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg“ vom 19.10.2020 haben weitere Einschränkungen bei den Gottesdiensten zur Folge (vgl. dort § 12).
Das Erzbistum Freiburg veröffentlichte in deren Folge am 21.1.2020 eine erweiterte Fassung ihrer „Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise“. Dabei sind die unter Nr. V auf den Seiten 4 und 5 aufgeführten Regelungen entsprechend der Pandemiestufen des Landes Baden-Württemberg“  aktuell zu beachten.
Hier kurz zusammengefasst:
1) Von allen Mitfeiernden eines Gottesdienste sind Name, Vorname und Telefonnummer oder Adresse zu erfassen.
2) Während eines ganzen Gottesdienstes sind die Mitfeiernden verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; nicht nur beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraums. Ausnahmen gelten für diejenigen, die in der Liturgie einen Dienst tun, bei dem sie in der Ausübung desselben gehindert werden, oder diejenigen, die grundsätzlich durch ein ärztliches Attest davon befreit sind.
3) Gemeindegesang, der bisher in kurzen Wechselgesängen möglich war, ist ab sofort nicht mehr möglich. Nur Kantoren- und Scholagesang und der Einsatz von Instrumentalisten ist möglich.
4) Für Gottesdienste im Freien sind bis zu 500 Personen und bei Beerdigungen auf Friedhöfen bis zu 100 Personen möglich.

Für die Datenerfassung der Gottesdienstteilnehmenden liegen in den Kirchen jeweils ein Formular aus, auf dem Name mit Telefonnummer oder Adresse einzutragen ist und mit der Schrift nach unten in ein Sammelkörben gelegt wird. Optimal ist, wenn man schon vor einem Gottesdienst zuhause die Liste zur Datenerfassung herunterlädt (siehe unten) und diese bereits aufgefüllt zum jeweiligen Gottesdienst mitbringt. Das verkürzt für alle die Zeit vor dem Gottesdienst.

Zur Liste zur Datenerfassung der Gottesdienstteilnehmenden

St. Martin kann nicht stattfinden

Auch wenn verschiedene Varianten durchdacht wurden, können die Martinsumzüge an St. Martin am 11.11. in St. Märgen und St. Peter nicht stattfinden.
Für St. Peter ist es das zweite Mal, dass in über fünfzig Jahren das St. Martinsspiel in St. Peter nicht aufgeführt wird. Darüber sind die Martinspieler und alle, die diese Umzüge organisieren, wohl am meisten traurig. (ka)

 

Allerseelengottesdienst in St. Märgen – neue Nachrichten

Da erwartungsgemäß eine größere Anzahl an Gottesteilnehmenden zum Allerseelengottesdienst am 1. November um 14.30 Uhr in St. Märgen kommen wird, wie die Pfarrkirche in St. Märgen coronabedingt fassen kann, haben wir uns entschlossen, diesen Gottesdienst im Freien direkt auf dem Friedhof zu feiern.
Nach den neuen geltenden Pandemie-Verordnungen müssen alle Teilnehmende mit Namen und Kontaktdaten dokumentiert werden. Dazu liegen Formulare an den beiden Eingängen aus.
Dieses Formular kann hier (siehe unten) heruntergeladen werden und schon ausgefüllt mitgebracht werden.

Der Zugang zum Friedhof wird nur über die beiden mittleren Seiteneingänge sein. Derzeit (23.10.2020) muss die ganze Zeit Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Die Familie bzw. diejenigen, die in „häuslicher Gemeinschaft leben“ stehen an den Gräbern ihrer Lieben und bilden sogenannte „Familieninseln“. Diese müssen einen Abstand von 1,5 Meter zur nächsten „Familieninsel“ einhalten. Auf diese Weise können viele an diesem Gottesdienst teilhaben. Da wir auf eine allgemeine Kommunionausteilung verzichten, wird es auch keine große Bewegung während der Liturgie geben, was alles vereinfacht.

So können wir trotz Corona auf würdige Weise aller unserer Verstorbenen gedenken.
Pfr. Klemens Armbruster

Liste zur Datenerfassung der Gottesdienstteilnehmenden für den Allerseelengottesdienst in St. Märgen.